Förderprogramm Gemeinde

 

Mit dem kommunalen Energiegesetz, welches per anfangs 2022 in Kraft trat, hat die Gemeinde ihr Förderprogramm stark ausgebaut. Die Gemeinde erhöht die kantonalen Förderbeiträge und führt eigene Förderaktionen durch. Die Förderaktionen sind zeitlich limitiert, also informieren Sie sich hier!

Förderbeiträge der Gemeinde

Die Gemeinde Landquart fördert die sparsame und umweltschonende Energienutzung der Einwohner*innen. Hierzu wurde ein Energiegesetzt verabschiedet, welches finanzielle Förderbeiträge an verschiedene Investitionen zusichert. Das aktuelle Energiegesetz wurde 2021 angepasst und gilt seit dem 01.01.2022.

Das Gesetz und die dazugehörige Verordnung finden Sie auf der Gemeindewebseite.

Gesetzesgrundlagen (Energiegesetz und -verordnung)

Das Budget für 2025 ist bereits ausgeschöpft. Stellen Sie bitte weiterhin die Fördergesuche, diese werden auf eine Warteliste gesetzt.

Die förderberechtigten Projekte werden hier aufgeführt.

 

Erhöhung kantonaler Fördergelder

Die kantonalen Fördergelder werden um 25% von der Gemeinde erhöht. Maximal werden CHF 80’000 ausbezahlt.
Folgende Projekte werden gefördert:

  • Gebäudehülle: Teil- und Gesamtsanierungen
  • Haustechnische Anlagen: Holzheizungen, Wärmepumpen, thermische Solaranlagen, Komfortlüftungsanlagen, Anschlüsse an Wärmenetze, Wärmeverbund ab 70 kW Heizleistung
  • Bauen mit Minergie-P Label
  • Nutzungsgradverbesserung
  • Photovoltaikanlagen für Winterstrom

Die kommunalen Fördergelder sind innerhalb von 90 Tagen nach der Förderzusage des Kantons zu beantragen.

Details zum kantonalen Förderprogramm finden Sie hier:

Förderung Kanton GR

 

Photovoltaik

Die Gemeinde fördert Photovoltaik-Anlagen.

  • angebaute Anlagen (z.B. Aufdach-Anlagen oder Fassaden-Anlagen) mit CHF 150 pro kWp Leistung
  • Indach-Anlagen mit CHF 300 pro kWp Leistung

Der Minimalbeitrag liegt bei CHF 900. Das bedeutet bei angebauten Anlagen 6 kWp und bei Indach-Anlagen 3 kWp.
Der Maximalbeitrag ist CHF 60’000, was bei Aufdach-Anlagen 400 kWp und bei Indach-Anlagen 200 kWp entspricht.

Bei Neubauten gilt die Differenz zum gesetzlich geforderten Minimum als relevante Leistung.

 

Bauten aus lokalen Ressourcen (Holz)

Die Gemeinde fördert das Bauen mit Holz mit CHF 85 pro Tonne CO2.
Die Förderung beschränkt sich auf mind. 15 Tonnen CO2-Speicherung und max. 100 Tonnen CO2-Speicherung.
Holzbauten, welche folgende Labels verwenden, werden zusätzlich mit dem entsprechenden Faktor gefördert:

  • Schweizer Holz: Faktor 1.5
  • Graubünden Holz: Faktor 2
  • Bergmondholz: Faktor 2.5

Bauten mit Minergie-A Label

Die Gemeinde fördert Bauten mit Zertifizierungen nach Minergie-A:

  • Einfamilienhäuser: CHF 75 pro m² EBF
  • Mehrfamilienhäuser: CHF 40 pro m² EBF
  • Nicht-Wohnbauten: CHF 30 pro m² EBF

Beratung

Die Gemeinde bietet eine kostenlose Erstberatung (Gebäudecheck) an und vergünstigt weitere Energie- und Solarberatungen.

Siehe auch

Energieberatung

Solardachberatung

 

Gut zu wissen!

Unten finden Sie den Link zum Fördergesuch-Portal, dem Förderrechner und dem Flyer.

Portal für Fördergesuch

Förderrechner

Förderflyer