Förderprogramm Gemeinde

 

Mit dem kommunalen Energiegesetz, welches per anfangs 2022 in Kraft trat, hat die Gemeinde ihr Förderprogramm stark ausgebaut. Die Gemeinde erhöht die kantonalen Förderbeiträge und führt eigene Förderaktionen durch. Die Förderaktionen sind zeitlich limitiert, also informieren Sie sich hier!

Neue Förderaktion

100 Elektroparkplätze 2023!

Diese Förderaktion ist zeitlich begrenzt und läuft ab 1. April 2023 bis Ende Jahr (2023).

Mit der Erschliessung der Ladeinfrastruktur ist die Erstellung von Strom- und Kommunikationsleitungen zu den Parkplätzen (Ausbaustufe C1 gemäss SIA Norm 2060) gemeint.

Pro Objekt werden maximal Förderbeiträge in der Höhe von CHF 10’000.- oder 50% der Erschliessungskosten der Ausbaustufe C1 gemäss SIA Norm 2060 gesprochen.

Das Fördergesuch muss vor Umsetzung mit einer Offerte eines Unternehmens und einem Foto oder Planskizze über das Förderportal eingereicht werden.
Für die Auszahlung ist ein Sicherheitsnachweis der REPOWER AG (Pflicht) einzureichen. Bei öffentlich nutzbaren Parkplätzen resp. Ladestationen ist ein Screenshot des Eintrages bei ich-tanke-strom.ch notwendig.

Die Umsetzung muss bis spätestens Ende 2024 erfolgen.

Portal für Fördergesuch

Förderbeiträge der Gemeinde

Die Gemeinde Landquart fördert die sparsame und umweltschonende Energienutzung der Einwohner*innen. Hierzu wurde ein Energiegesetzt verabschiedet, welches finanzielle Förderbeiträge an verschiedene Investitionen zusichert. Das aktuelle Energiegesetz wurde 2021 angepasst und gilt seit dem 01.01.2022.

Die förderberechtigten Massnahmen sind im nachfolgenden Förderflyer ersichtlich. Anträge für die förderberechtigten Massnahmen können Sie über das untenstehende Förder-Portal vornehmen. Ferner können Sie mit dem Förderrechner ausrechen, wie viele Fördergelder Ihnen zustehen.

WICHTIG: Die Gemeinde erhöht die kantonalen Beiträge. Nach der Förderzusage des Kantons haben Sie 90 Tage Zeit um die kommunalen Fördergelder zu beantragen.

Bitte beachten Sie, dass das Budget für das Jahr 2023 bereits aufgebraucht ist und deshalb gemäss Artikel 16 Absatz 3 des kommunalen Energiegesetzes eine Warteliste eingeführt wird. Der Gemeindevorstand hat am 4. April 2023 beschlossen, die Förderbeiträge per 1. Januar 2024 auf 50% zu senken. Die Fördergesuche auf der Warteliste erhalten somit ab Januar 2024 eine Förderzusage mit 50% auf die kantonalen Beiträge.

 

Flyer Förderprogramm 

Portal für Fördergesuch

Förderrechner