Förderprogramm Gemeinde

 

Mit dem kommunalen Energiegesetz, welches per anfangs 2022 in Kraft trat, hat die Gemeinde ihr Förderprogramm stark ausgebaut. Die Gemeinde erhöht die kantonalen Förderbeiträge und führt eigene Förderaktionen durch. Die Förderaktionen sind zeitlich limitiert, also informieren Sie sich hier!

Verlängerung der Förderaktion

50 weitere Elektroparkplätze 2024!

Diese Förderaktion ist zeitlich begrenzt und läuft ab 1. Januar 2024 bis Ende Jahr (2024) oder bis der Fördertopf leer ist.

Mit der Erschliessung der Ladeinfrastruktur ist die Erstellung von Strom- und Kommunikationsleitungen zu den Parkplätzen (Ausbaustufe C1 gemäss SIA Norm 2060) gemeint.

Pro Objekt werden maximal Förderbeiträge in der Höhe von CHF 10’000.- oder 50% der Erschliessungskosten der Ausbaustufe C1 gemäss SIA Norm 2060 gesprochen.

Das Fördergesuch muss vor Umsetzung mit einer Offerte eines Unternehmens und einem Foto oder Planskizze über das Förderportal eingereicht werden.
Für die Auszahlung ist ein Sicherheitsnachweis der REPOWER AG (Pflicht) einzureichen. Bei öffentlich nutzbaren Parkplätzen resp. Ladestationen ist ein Screenshot des Eintrages bei ich-tanke-strom.ch notwendig.

Die Umsetzung muss bis spätestens Ende 2025 erfolgen.

Portal für Fördergesuch

Förderbeiträge der Gemeinde

Die Gemeinde Landquart fördert die sparsame und umweltschonende Energienutzung der Einwohner*innen. Hierzu wurde ein Energiegesetzt verabschiedet, welches finanzielle Förderbeiträge an verschiedene Investitionen zusichert. Das aktuelle Energiegesetz wurde 2021 angepasst und gilt seit dem 01.01.2022.

Die förderberechtigten Massnahmen sind im nachfolgenden Förderflyer ersichtlich. Anträge für die förderberechtigten Massnahmen können Sie über das untenstehende Förder-Portal vornehmen. Ferner können Sie mit dem Förderrechner ausrechen, wie viele Fördergelder Ihnen zustehen.

WICHTIG: Die Gemeinde erhöht die kantonalen Beiträge. Nach der Förderzusage des Kantons haben Sie 90 Tage Zeit um die kommunalen Fördergelder zu beantragen.

Die Erhöhung der kantonalen Förderbeiträge wurden per 1. Januar 2024 auf 50% gesenkt (Beschluss vom Gemeinderat vom 4. April 2023). 

Das Budget für die Förderungen 2024 ist bereits aufgebraucht. Bitte reichen Sie trotzdem Ihre Gesuche ein, damit Sie auf die Warteliste kommen.

 

Portal für Fördergesuch

Förderrechner                 

Förderflyer