Willkommen bei der Energiestadt Landquart
Öffentliche Auflage Anpassung Energierichtplan-Karte
Die Energierichtplan-Karte, welche 2020 in einem partizipativen Verfahren unter Einbezug der Bevölkerung und wichtigen Stakeholdern überarbeitet wurde, wurde geringfügig angepasst. Ein Energierichtplan beschreibt Empfehlungen zur Energieträgerwahl bei einem Heizungsersatz, damit die Ziele der Gemeinde, nämlich die Treibhausgase aus der Energieversorgung bis 2050 auf Null zu senken, erreicht werden. Er ist behördenverbindlich und wird von der Regierung zur Kenntnis genommen.
Das Prioritätsgebiet von der Bahnhofstrasse bis zum Kreisel Falknis wird anstatt dem Prioritätsgebiet «Abwärme Niedertemperatur» (dunkelblau) zugewiesen, neu in das Prioritätsgebiet «Abwärme und Grundwasser» (hellblau) integriert. Somit können Gebäude in diesem Gebiet neu mit Fernwärme von der GEVAG erschlossen werden. Dies war bis anhin nur unter Zustimmung des Gemeindevorstandes möglich, da der Konzessionsvertrag an die Energierichtplankarte gebunden ist.
Ausserdem wurde formell bei der Legende zu den beiden Prioritätsgebieten «Abwärme Niedertemperatur» und «Abwärme und Grundwasser» die zweite Priorität «Gas in bereits erschlossenen Gebieten» gestrichen. Im Energierichtplantext, welcher vom Gemeindevorstand unter öffentlicher Mitwirkung beschlossen und von der Regierung 2021 zur Kenntnis genommen wurde, stand bereits, dass keine Neuanschlüsse für nicht-industrielle Zwecke gewünscht sind und die Gasversorgung maximal bis 2040 gewährleistet wird. Damit die Legende mit dem Energierichtplantext stimmig ist, wurde das nun angepasst.
Die öffentliche Auflage dauert bis zum 2. August. Innert dieser Frist kann jeder bzw. jede Hinweise, Anmerkungen, Vorschläge und Einwendungen einreichen, die zu prüfen und zu beantworten sind. Das Ergebnis der Mitwirkung wird öffentlich publiziert.
Hier finden Sie die beiden Energieplankarten, um die Änderungen nachzuverfolgen:
Beratung zur Eigenverbrauchsoptimierung
Seit anfangs Jahr wurde die Vergütung der Rückspeisung von Solarstrom ins Netz von der Repower gesenkt. Dies war die Folge auf eine nationale Anpassung, wodurch die Rückspeisevergütung dem quartalsweisen Referenzmarktpreis angepasst wird. PV-Anlagen bis 30 kWp erhalten eine Mindestvergütung von 6 Rappen. Das bedeutet für die meisten PV-Anlagen-Besitzer und -Besitzerinnen Mindereinnahmen. Somit wird es umso wichtiger möglichst viel Strom direkt vor Ort zu verbrauchen. Zur Eigenverbrauchsoptimierung hat die Energiestadt Landquart eine neue Beratung lanciert, welche mit 500 Fr. gefördert wird und 200 Fr. bezahlen die PV-Anlagen-Besitzerinnen und -Besitzer. Melden Sie sich bei der Energiefachstelle (081 255 84 15) für eine Beratung an!
Flyer zur Eigenverbrauchsoptimierung
Neue Förderungen
Der Kanton Graubünden fördert (seit dem 1.1.2026) neu:
Ladeinfrastruktur für Elektromobilität:
- in Mehrfamilienhäusern
- bei Gewerbebetrieben
- auf gemeindeeigenen Parkplätzen im öffentlichen Raum
- für bidirektionale DC-Ladestationen
Photovoltaikanlagen, welche ihr Flächenpotenzial ausnutzen. Das heisst die Anlageleistung muss mind. 3 kWp über dem Eigenbedarf liegen und grösser als 30 Wp/m2 EBF sein.
Die genauen Fördersätze sind im Förderflyer des Kantons aufgeführt (siehe Link unten).
Diese beiden Förderungen werden auch durch die Gemeinde und Energiestadt Landquart um 25% erhöht.
Ab dem 1. Januar 2026 gilt ausserdem eine Umsetzungsfrist von 3 Jahren und diese kann einmalig um 2 Jahre verlängert werden. Dies gilt erst für Gesuche, welche nach diesem Datum eingereicht werden.
Landquart trägt seit 2008 das Label Energiestadt. Dieses zeichnet vorbildliche Gemeinden aus, welche aktiv im Bereich Klima und Energie tätig sind. Die Gemeinde setzt nicht nur Massnahmen bei sich z.B. den kommunalen Gebäuden um, sondern fördert auch die Nutzung erneuerbarer Energien bei ihren Einwohner*innen.
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