Willkommen bei der Energiestadt Landquart

 

Beratung zur Eigenverbrauchsoptimierung

Seit anfangs Jahr wurde die Vergütung der Rückspeisung von Solarstrom ins Netz von der Repower gesenkt. Dies war die Folge auf eine nationale Anpassung, wodurch die Rückspeisevergütung dem quartalsweisen Referenzmarktpreis angepasst wird. PV-Anlagen bis 30 kWp erhalten eine Mindestvergütung von 6 Rappen. Das bedeutet für die meisten PV-Anlagen-Besitzer und -Besitzerinnen Mindereinnahmen. Somit wird es umso wichtiger möglichst viel Strom direkt vor Ort zu verbrauchen. Zur Eigenverbrauchsoptimierung hat die Energiestadt Landquart eine neue Beratung lanciert, welche mit 500 Fr. gefördert wird und 200 Fr. bezahlen die PV-Anlagen-Besitzerinnen und -Besitzer. Melden Sie sich bei der Energiefachstelle (081 255 84 15) für eine Beratung an!

Flyer zur Eigenverbrauchsoptimierung

 

Neue Förderungen

Der Kanton Graubünden fördert (seit dem 1.1.2026) neu:

Ladeinfrastruktur für Elektromobilität:

Photovoltaikanlagen, welche ihr Flächenpotenzial ausnutzen. Das heisst die Anlageleistung muss mind. 3 kWp über dem Eigenbedarf liegen und grösser als 30 Wp/m2 EBF sein.

Die genauen Fördersätze sind im Förderflyer des Kantons aufgeführt (siehe Link unten).

Diese beiden Förderungen werden auch durch die Gemeinde und Energiestadt Landquart um 25% erhöht.

Ab dem 1. Januar 2026 gilt ausserdem eine Umsetzungsfrist von 3 Jahren und diese kann einmalig um 2 Jahre verlängert werden. Dies gilt erst für Gesuche, welche nach diesem Datum eingereicht werden.

 

Förderflyer Kanton

Förderung Gemeinde

Landquart trägt seit 2008 das Label Energiestadt. Dieses zeichnet vorbildliche Gemeinden aus, welche aktiv im Bereich Klima und Energie tätig sind. Die Gemeinde setzt nicht nur Massnahmen bei sich z.B. den kommunalen Gebäuden um, sondern fördert auch die Nutzung erneuerbarer Energien bei ihren Einwohner*innen.